|














| |

Diese
Homepage wurde erstellt von Marion Sehr
Anschrift: Kurt-Schumacher-Str. 10, 51427 Bergisch Gladbach
Kontakt
Sämtliche Fotos oder Texte sind von mir persönlich erstellt oder wurden mir
durch den Urheber zur
freien Verwendung überlassen. Sollte der Inhalt oder die
Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte
Dritter oder gesetzliche Bestimmungen
verletzen, so bitte ich um eine entsprechende Nachricht
ohne Kostennote.
Ich garantiere, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich geändert oder
entfernt werden,
ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines
Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Ebenso sind sämtliche untermalenden Kompositionen von mir erworbene gemafreie
Stücke.
In diesem Zusammenhang möchte
ich mich bei meiner Freundin Wendy Schwedt sowie bei Evi Dazert
bedanken, die mir einige ihrer wunderbaren Fotos zur Verfügung gestellt haben.
Weitere sehr schöne Fotos von Wendy Schwedt finden sie bei fotocommunity,
einem Forum für Hobby-Fotografen und Profis...
Link zur Galerie von Wendy
Rechtlicher Hinweis
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen: 313 O 85
/ 98) entschieden,
dass man durch die Ausbringung eines Links, die Inhalte der
gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Dies kann nur dadurch verhindert
werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Daher
distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen auf den gelinkten Seiten
angebotenen Inhalten
und mache mir den dortigen Inhalt nicht zu eigen. Diese
Erklärung gilt für alle Links, die diese Domain
verlassen.
Nebenberufliche Künstlerische Tätigkeit
Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen positiven Gesamterfolg erwarten
lassen,
fallen unter den Begriff „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich.
Verluste, die
daraus entstehen, dürfen weder mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen noch in
Folgejahre vorgetragen werden. Auch wenn sich ausnahmsweise ein Gewinn ergibt,
entsteht daraus keine steuerliche Belastung.
Dies ist auch für eine lehrende Tätigkeit als Reikimeister anzuhalten, da in
diesem Fall
durch das allgemeine Angebot eine regelmäßige Gewinnerzielung nicht zu erwarten
ist.
Unverbindliche Auskunft:
Finanzamt Bergisch Gladbach, März 2009
|